AGB

Letzte Aktualisierung: 15 Apr 2026

DSC-V Schneebeseitigung GmbH
Schneeräumung & Winterdienst · Gartenpflege & Grünanlagenpflege · Reinigungsdienste
Stand: 2026

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen DSC-V Schneebeseitigung GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer”) und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

2. Leistungsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Schneeräumung & Winterdienst: Räumung, Streuung und Eisbeseitigung auf Verkehrsflächen, Gehsteigen, Zufahrten, Parkflächen und sonstigen vereinbarten Bereichen
  • Gartenpflege & Grünanlagenpflege: Rasenpflege, Bepflanzung, Baumschnitt, Heckenpflege, Saisonbepflanzung und allgemeine Grünflächenbetreuung
  • Reinigungsdienste: Innen- und Außenreinigung von Gebäuden, Allgemeinflächen, Gehsteigen, Parkflächen und sonstigen vereinbarten Bereichen

2.2 Der konkrete Leistungsumfang (Flächen, Einsatzzeiten, Frequenz, Eingreifkriterien, eingesetzte Materialien) wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Auftraggeber entsteht nicht.

 

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu betreuenden Flächen zugänglich und frei von Hindernissen sind, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung verhindern.

3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der Flächen, besondere Gegebenheiten (z. B. Baustellen, unterirdische Leitungen, empfindliche Bepflanzungen) sowie sonstige Umstände, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.

3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen (z. B. Lagepläne, Zugangscodes) rechtzeitig bereitgestellt werden.

 

4. Witterungsbedingungen und höhere Gewalt

4.1 Die Erbringung von Winterdienstleistungen richtet sich nach den tatsächlichen Witterungsverhältnissen. Vereinbarte Eingreifkriterien (z. B. Schneehöhe, Außentemperatur) gelten als Richtwert; der Auftragnehmer handelt nach fachlicher Beurteilung.

4.2 Bei außergewöhnlichen Witterungsereignissen oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Extremschneefälle, Sturm, Naturkatastrophen), die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen, besteht kein Haftungsanspruch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und die Leistungen so rasch wie möglich wieder aufnehmen.

 

5. Streumittel

5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verwendet der Auftragnehmer umweltverträgliche Streumittel (z. B. Splitt, abstumpfende Mittel) gemäß den anwendbaren österreichischen Vorschriften.

5.2 Der Einsatz von Streusalz bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

 

6. Haftung / Schadenersatz

6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

6.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Auftragswert des betreffenden Vertragszeitraums begrenzt, sofern keine verpflichtende gesetzliche Regelung eine höhere Haftung vorschreibt.

6.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von drei Jahren nach dem schadensauslösenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen.

6.4 Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekannte Mängel an seiner Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu informieren.

7.2 Mängelansprüche erlöschen sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Honorar und Zahlung

8.1 Das Honorar richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (Pauschale, Stundensatz oder Leistungseinheiten). Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Leistungsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.

8.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.

8.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von € 10,– je Mahnung fällig.

8.4 Barauslagen, Materialmehrkosten durch außergewöhnliche Umstände und Sonderleistungen (z. B. Einsätze außerhalb vereinbarter Zeiten) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, behält der Auftragnehmer seinen Honoraranspruch abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 30 % des noch nicht erbrachten Leistungsanteils).

 

9. Elektronische Rechnungslegung

9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (E-Mail als PDF) zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

 

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Saisonverträge gelten grundsätzlich für die vereinbarte Laufzeit. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.

10.2 Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • die wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

 

11. Geheimhaltung

11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen des Auftragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

12. Datenschutz

12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis.

13.2 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

13.3 Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers in Wien. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Wien) zuständig.

 

14. Mediationsklausel

14.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien, zunächst eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen.

14.2 Können eine Einigung über die Auswahl der Mediator:innen oder der Inhalt des Konflikts nicht herbeigeführt werden, werden frühestens einen Monat nach Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.